AGB Hof Marienthal
Von Stemmen Ferienwohnungen GbR
1. Vertragsabschluss, Buchungsbestätigung
1.1. Ein verbindlicher Mietvertrag für den Aufenthalt in einer Ferienwohnung auf dem Hof Marienthal kommt zu Stande, in dem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) bestätigen und Sie hierüber schriftlich (Mietvertrag/Buchungsbestätigung) informieren.
2. Zahlungsmodalitäten
2.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag in Höhe von 70% ist spätestens vier Wochen vor Anreise fällig.
2.2. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug mit Angabe des Verwendungszwecks auf das Konto des Vermieters zu überweisen.
3. Mietpreis/Leistungen
Als Mietpreis gilt der in der Buchungsbestätigung/ Mietvertrag vereinbarte Endpreis. Im Mietpreis ist das freie reiten, Nutzung von Fahrrädern, Tretboot, Tischtennis, Kicker etc. mit enthalten. Im Waschraum steht eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung. Die durch die Benutzung anfallenden Kosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Auf Wunsch ist eine Zwischenreinigung gegen zusätzlichen Aufpreis möglich. Wir Berechnen zusätzlich eine Endreinigungsgebühr von 25€. Jede weitere Person wird mit 10€/Tag berechnet.
4. Gästezahl / Nutzung
Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet. Die Ferienwohnungen dürfen nur von den in der Angebotsbeschreibung angegebenen und den in der Buchung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Eine Weitervermietung/ Untervermietung oder anderweitige, gar gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.
Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Mietvertrag, eine veränderte Benutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen.
Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen benutzt worden sind, als im Mietvertrag mit dem Mieter vereinbart, so kann er zudem einen entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.
5. Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
6. Anreise / Abreise
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Ferienwohnungen stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise oder frühere Anreise kann mit 50% der Kosten einer weiteren Übernachtung in Rechnung gestellt werden.
7. Rücktritt / Ersatzmieter
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Die Erklärung zum Rücktritt ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht. Wenn Sie von dem Mietvertrag zurücktreten oder wenn Sie den Aufenthalt in einer Ferienwohnung aus Gründen nicht antreten, die von uns nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reservierungen unsere Aufwendungen verlangen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt: bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises bis 35 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises ab 34 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
bei Nichtantritt – 90% des Mietpreises.
Sollte die stornierte Buchung zeitlich deckungsgleich an einen anderen Gast weiter vermietet werden können, werden die dafür entstandenen Kosten zuzüglich einmaliger Bearbeitungsgebühren in Höhe von 100,- Euro fällig.
Bei Nichtanreise des Mieters ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), die Ferienwohnung weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. In diesem Fall und bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.
Zur Vermeidung von entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reise- Rücktrittsversicherung.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung samt Einrichtung und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. Alle durch den Mieter, durch einen Begleiter oder Gast verursachten Schäden sind unverzüglich anzuzeigen und zu ersetzen.
Trotz der bezahlten Endreinigung muss die Ferienwohnung bei Abreise in einem ordentlichen Zustand verlassen werden- die Küchenzeile muss gesäubert, der Kühlschrank gereinigt, das Geschirr gespült und der Müll entsorgt sein.
Der Vermieter haftet nicht für hieraus entstehende eventuelle Beschädigungen, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.
Bei Schlüsselverlust ist eine Wiederbeschaffung mit besonderem Aufwand und Kosten verbunden. Diese Kosten sind vom Mieter zu tragen.
9. Schadenmeldung / Haftungsregelungen
9.1. Sollten bei Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen. Der Mieter muss die Mängel/Reklamationen unverzüglich dem Vermieter melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermieter zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.
9.2. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (Geschirrspüler, E-Herd, TV, Waschmaschine, Trockner etc.) Er ist verpflichtet, jegliche Schäden die während seiner Mietzeit bei der Ferienwohnung entstanden sind, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Er haftet in voller Höhe für selbst verursachte Schäden in der gemieteten Ferienwohnung, die während seiner Nutzung entstanden sind. Soweit der Gast eine Haftpflicht- und/oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, diese Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen.
9.3. Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Er haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Es gilt Deutsches Recht.